Masterarbeit

aus der Studien- und Prüfungsordnung:

Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer alle Module der ersten drei Studienplansemester im Umfang von 90 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen und sich bis spätestens zum Ende der jeweils festgelegten Vorlesungszeit des vorletzten Studienplansemesters in der Prüfungsverwaltung angemeldet hat.

Ein/eine Kandidat_in kann auch zugelassen werden, wenn er/sie Module im Gesamtumfang von bis zu zehn Leistungspunkten noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat. Die Module M12 CE-Projekt 1 und M17 CE-Projekt 2 müssen jedoch erfolgreich abgeschlossen sein.

Der zeitliche Bearbeitungsaufwand der Masterarbeit entspricht 25 Leistungspunkten. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit umfasst 19 Wochen.

Beantragung und weitere Infos: https://www.f1.htw-berlin.de/studieren/abschlussarbeit/